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07.12.2005
Gericht verfügt das Ende frei zugänglicher Internetforen
Betreiber haftet auch ohne Kenntnis für Forumsbeiträge Realitätsfremdes Urteil des Hamburger Landgerichts
(wd/ots) Der Heise Zeitschriften Verlag ist als sogenannter Mitstörer in einem Gerichtsurteil verpflichtet worden, sämtliche Beiträge in den Leserforen von heise online im Vorhinein auf einen bestimmten Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Falls das Urteil (Az. 324 O 721/05) rechtskräftig wird, dürfte dies gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben:
Forenbeiträge dürften erst nach Prüfung durch den Betreiber online erscheinen, denn nach Ansicht des Hamburger Landgerichts haftet der Betreiber für den Inhalt von rechtswidrigen Beiträgen im Forum (mit der Folge einer möglichen Abmahnung) selbst dann, wenn er sie nach Kenntnisnahme sofort aus dem Forum entfernt. Der Betreiber hat nach Ansicht des Gerichts mit geeigneten Filtermaßnahmen oder durch manuelle Kontrolle der Beiträge auszuschließen, dass rechtswidrige Beiträge überhaupt online erscheinen können.
Auch wenn das Urteil in dieser Form von der Berufungsinstanz vermutlich wieder aufgehoben werden wird, so zeigt es doch, dass es manchen Gerichten im Bereich des Internetrechts immer noch äußerst schwer fällt, die weitreichenden Folgen einer Entscheidung abzuschätzen. Darüber hinaus würde nach Rechtskraft des Urteils dem immer noch grassierenden Abmahnunwesen ein neues Betätigungsfeld eröffnet.
Das Gericht hat nach einer mündlichen Verhandlung
eine einstweilige Verfügung bestätigt, gegen die der Verlag
Widerspruch eingelegt hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Heise
Zeitschriften Verlag die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar
gelöscht. Die Kammer erklärte aber, sie sei überzeugt, dass der
Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im
Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Den Einwand des
Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht
funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von
über 200.000 Forenbeiträgen pro Monat schlicht nicht zu leisten sei,
ließ die Kammer nicht gelten.
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu,
dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren
bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und
abgemahnt werden kann", kommentierte der Justitiar des Heise
Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich.
Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen
von heise online sind kaum absehbar. "Wir können wohl zu brisanten
Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte
Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat
bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen
Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
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