09.03.2005

Jugendliche aus ALG II-Familien werden in einigen Landkreisen benachteiligt

Zuständigkeitswirrwarr zwischen Bundesagentur und Kommunen

(wd/ots) Der Deutsche Landkreistag beklagt eine Benachteiligung von Jugendlichen aus ALG II-Familien.

Nach dem SGB II (Hartz-IV-Gesetze) ist weitgehend die Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung zuständig. Die Landkreise konnten jedoch auch entscheiden, anstelle der Bundesagentur für Arbeit selbst die Trägerschaft für die Leistungen nach dem SGB II zu übernehmen. 69 Kommunen machten davon Gebrauch und wurden sogenannte "Optionskommunen". Der Deutsche Landkreistag, kommunaler Spitzenverband der 323 deutschen Landkreise, machte auf ein damit zusammenhängendes Umsetzungsproblem bei Hartz IV aufmerksam: Die Agenturen für Arbeit bieten gegenwärtig in den Schulen wie jedes Jahr die Berufsberatung an. Dabei zeigt sich ein beschämendes Schauspiel. Verschiedene Agenturen nehmen dabei eine Auswahl der jungen Menschen nach Alg II-Familien und anderen Familien vor. Für Jugendliche aus Alg II-Familien lehnen die Agenturen die Berufsberatung ab. Sie seien für die Vermittlung dieser Jugendlichen nicht zuständig.

Ähnliches zeigt sich beim Ausbildungsplatzangebot der Agenturen für Arbeit. Dieses wird Jugendlichen aus Alg II-Familien nicht zugänglich gemacht, sondern für die "originäre" Klientel der Agenturen für Arbeit genutzt.

"Damit erfolgt eine Stigmatisierung der Jugendlichen, die nicht akzeptiert werden kann. Auffällig ist, dass die Agenturen für Arbeit dies vor allem in den Optionskommunen, die Hartz IV in eigener Verantwortung umsetzen, so handhaben. In den übrigen Kommunen, die Arbeitsgemeinschaften mit den Agenturen für Arbeit bilden, machen die Agenturen diese Unterscheidung nicht, obwohl die Rechtslage dieselbe ist", bemerkte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz). "Hier steuern die Agenturen offenbar wieder einmal eine unzulässige Benachteiligung der Optionskommunen an."

Duppré weiter: "Die Berufsberatung gehört zu den originären Aufgaben der Agenturen für Arbeit, für Jugendliche aus Alg II-Familien ebenso wie für Jugendliche aus anderen Familien. Das Hin- und Herschieben geht zu Lasten der Jugendlichen. Das machen die Landkreise nicht mit." Das Arbeitsplatzangebot, das die Unternehmen den Agenturen für Arbeit melden, müsse allen Jugendlichen zur Verfügung stehen, egal aus welchen Familien sie kommen. "Bei der Umsetzung von Hartz IV ist besonderes Augenmerk auf die unter 25-Jährigen zu richten. Eine unterschiedliche Behandlung von Jugendlichen aus Alg II-Familien gegenüber Jugendlichen aus anderen Familien darf dabei nicht erfolgen."

Mit dem Thema "Hartz IV" beschäftigt sich auch der Artikel "Hartz IV geht in die falsche Richtung" hier im newsatelier.

Diskussionen zum Thema Hartz IV und Arbeitslosigkeit im newsatelier-Forum:
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