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16.04.2004
Neue GVO-Kennzeichnungsvorschriften: Zusammensetzung der Futtermittel bleibt unverändert Gentechnisch veränderte Pflanzen seit Jahren im Einsatz
(ots/wd) - Die genossenschaftlichen Unternehmen im Deutschen Raiffeisenverband (DRV) kennzeichnen
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, die ab 18. April 2004
europaweit gelten, alle Futtermittel, die gentechnisch veränderte
Komponenten enthalten. Das bedeutet, dass auf diese Futtermittel, die
seit vielen Jahren eingesetzt werden, künftig besonders hingewiesen
wird. Weltweit haben gentechnisch veränderte Pflanzen eine sehr hohe
Bedeutung - in den USA wachsen bereits auf etwa 81 % der
Sojaanbaufläche gentechnisch veränderte Sojapflanzen, in Argentinien
99 % und in Brasilien 35 %. Sie spielen deshalb in der Fütterung von
Nutztieren eine wichtige Rolle.
In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Raiffeisenverband auf folgende Zusammenhänge hin: Unverarbeitete tierische Produkte wie
Milch, Fleisch und Eier müssen hinsichtlich GVO (=genetisch
veränderter Organismus) grundsätzlich nicht gekennzeichnet werden,
auch wenn sie von Tieren stammen, die mit entsprechend
kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln versorgt wurden. Das liegt
daran, dass die Aufnahme von Futtermitteln mit GVO-Bestandteilen
nicht zu einer Veränderung dieser tierischen Erzeugnisse führt. Auf
den Einsatz von GVO in Futtermitteln kann auch in Zukunft nicht
verzichtet werden, da Deutschland auf Importe von eiweiß- und
energiereichen Futtermitteln, insbesondere Soja, angewiesen ist.
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