09.03.2004

Start einer weltweiten Anti-Walfang-Kampagne

Umfangreiche Dokumentation bestätigt die Grausamkeit des Walfangs (ots) "Troubled Waters" heißt der heute offiziell vorgestellte Bericht zum Start einer weltweiten Anti-Walfang-Kampagne. Erstmals - und in dieser Form einmalig - wurden die wichtigsten wissenschaftlichen Beweise und Erkenntnisse aus der Praxis in einer Dokumentation zusammengestellt, die belegen, wie grausam der moderne Walfang ist. Dennoch werden auch dieses Jahr rund 1.400 Wale qualvoll sterben, denn Norwegen, Japan und Island töten weiterhin Wale unter dem Deckmantel des "wissenschaftlichen" Walfangs.
In seinem Vorwort stellt der britische Naturforscher und TV Moderator Sir David Attenborough fest: "... nüchterne, wissenschaftliche Fakten belegen eindeutig, dass es keinen humanen Walfang gibt".
Über 140 Tierschutzorganisationen und NGOs aus 57 Ländern haben sich nun zu einer weltweiten Koalition für die Wale zusammengeschlossen. Unter dem Titel "Whalewatch - It's Time To Watch Their Welfare" setzen sich alle diese Organisationen in beispielloser Art für den globalen Schutz der Wale ein. Im Juli trifft sich die Internationale Walfangkommission (IWC) zu Beratungen im italienischen Sorrento. Bis dahin will die internationale Koalition mit der IWC über ein vollständiges Verbot des "wissenschaftlichen", wie auch des kommerziellen Walfangs verhandeln und unter allen Umständen ein Aufweichen des bestehenden Moratoriums verhindern. Außerdem soll endlich der Tierschutz wieder Thema in diesem Gremium werden. Peter Davies, Generaldirektor der Welttierschutzgesellschaft WSPA erklärt: "In den letzten Jahren diskutierte die IWC nur noch über abstrakte Zahlen und Statistiken. Der Tierschutzgedanke und die Grausamkeit des Walfangs wurde damit immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Fakt ist, dass es nicht um die Zahlen geht, denn es ist unerheblich, ob nur ein oder tausend Wale getötet werden. Grausam ist der Walfang in jedem Fall."

Die Technik mit der Wale heute getötet werden, hat sich seit der Erfindung der Sprengkopf-Harpune vor 100 Jahren kaum verändert. Wie damals, soll die Harpune tief ins Walfleisch eindringen bevor sie zündet. Der Tod tritt dann infolge eines Schocks oder massiven inneren Verletzungen ein. Der schnelle, saubere Tod ist eher ein Wunschgedanke, wenn man die Bedingungen auf hoher See berücksichtigt. Trotz der enormen Zerstörungskraft der Geschosse, ringen viele Wale bis zu einer Stunde lang mit dem Tod.
Wie lange ein Wal leidet hängt maßgeblich vom Geschick und Glück des Schützen ab. Ein Beispiel: Norwegen und Japan verwenden fast identische Technik. Die Norweger berichteten, dass in der Fangsaison 2002 jeder fünfte Wahl nicht sofort tot war. Japan dagegen gab an, dass in der Fangsaison 2002/03 fast 60%, also die Mehrheit der Wale nicht mit dem ersten Schuss erlegt werden konnte.
Die gegenwärtig verwendeten Methoden zur Bestimmung wann ein Wal tot ist sind völlig unzureichend. Es stellt sich eher die Frage wie lange die Tiere noch leben, nachdem man sie für tot erklärt hat. Wissenschaftliche Untersuchungen müssen diese Qualen endlich aufklären.
Seit 1986 ist der kommerzielle Walfang verboten, dennoch wurden seither über 20.000 Wale getötet. Trotz des Moratoriums forderten Norwegen und Japan immer wieder die Freigabe des kommerziellen Walfangs und die freie Vermarktung von Walprodukten. Die internationale Walschutz-Koalition setzt sich aktiv für den Schutz der Wale weltweit ein und fordert ein generelles Walfangverbot.


Kein Erprobungsanbau zur Grünen Gentechnik ohne Haftungsfreistellung
DBV-Präsidium lehnt Haftung zu Lasten der Landwirte ab

(ots) Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät allen Landwirten davon ab, sich im laufenden Jahr an einem Erprobungsanbau mit Bt-Mais zu beteiligen. Das hat das Präsidium des DBV auf seiner heutigen Sitzung in Bonn beschlossen, nachdem die Verhandlungen des DBV mit dem Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter und den beteiligten Zuchtunternehmen zum Erprobungsanbau in den entscheidenden Punkten - vor allem der Haftungsfreistellung - erfolglos geblieben sind.
Der DBV hatte angesichts der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung des Gesetzentwurfes zur Grünen Gentechnik als Voraussetzung für die Teilnahme von Landwirten an einem Erprobungsanbau bei vertragsgemäßem Verhalten die Haftungsfreistellung durch die Pflanzenzüchter für Schadensersatzforderungen Dritter gefordert. Erreicht wurde jedoch nur für das Land Sachsen-Anhalt über die am Erprobungsanbau beteiligte Bio-Mitteldeutschland GmbH, dass diese den Landwirten im Rahmen einer Obergrenze von 240.000 Euro eine maximale Übernahme von 80 Prozent berechtigter Schadensersatzansprüche zusichern würde. Für das weiterhin bei den anbauenden Landwirten auch bei Einhaltung der Vorsorgepflichten verbleibende Haftungsrisiko haben die Züchter jedoch eine vertragliche Haftungsfreistellung für Sachsen-Anhalt abgelehnt. Hinzu komme, so das DBV-Präsidium, dass sie jegliche Haftungsfreistellung der anbauenden Landwirte auch in anderen Bundesländern ablehnten.
Weiterhin fehlt nach Einschätzung des DBV-Präsidiums für die rechtliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfs der dringend notwendige wissenschaftliche und praktische Erkenntnisgewinn, nachdem die Biologische Bundesanstalt den Erprobungsanbau nicht wissenschaftlich begleiten wird. Zudem hatte der DBV einen bundesweiten Erprobungsanbau unter Einbeziehung aller Betroffenen gefordert, während die Pflanzenzüchter nun bundesländerspezifisch vorgehen, stellte das DBV-Präsidium fest.

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