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28.02.2004
Mannesmann-Staatsanwälte decken auf, dass die Gewerkschaften seit den 50er Jahren ihre Mitglieder täuschen
(ots) Die Mitglieder der Gewerkschaften werden seit
den 50er Jahren systematisch von den Gewerkschaftsfunktionären
getäuscht. Dies meldet das Wirtschaftsmagazin Euro (März-Ausgabe).
Die Staatsanwälte im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess ermittelten,
dass für sämtliche mitbestimmten Unternehmen von den Gewerkschaften
zwischen "gewerkschaftspolitischer Linie" und "aktienrechtlicher
Mitwirkung" unterschieden wird: Intern werden Entscheidungen
mitgetragen, die den Mitgliedern gegenüber heftig kritisiert werden.
Die Staatsanwälte ermittelten dabei eine streng geregelte
Vorgehensweise, die nach Angaben der Beklagten Zwickel, Ladberg,
Ackermann und Funk seit den 50erjahren in sämtlichen mitbestimmten
Unternehmen ähnlich abläuft: In den Sitzungen der
Präsidialausschüsse, die für Vorstandsverträge und -bezüge zuständig
sind, legt der Vorsitzende einen Beschlussvorschlag vor, von dem es
keine Kopie gibt. Beschlossen und unterschrieben wird nach kurzer
Aussprache, bei der die Gewerkschaften bis auf wenige Ausnahmefälle
den Vorschlag unterstützen.
Laut der Euro vorliegenden bisher unveröffentlichten
Anklageschrift gibt es weder schriftliche Informationen noch Kopien -
und beide Seiten sind sich seit den 50er Jahren darin einig, dass
strikte Diskretion gewahrt werden muss. Dies ermöglicht den
Gewerkschaften aktienrechtlich zuzustimmen und gleichzeitig ihren
Mitgliedern gegenüber die hohen Managergehälter zu verurteilen.
Führende Aktienrechtler bezweifeln, dass die
Gewerkschaftsvertreter damit ihren Pflichten (§ 111 Aktiengesetz),
"die Geschäftsführung zu überwachen", nachkommen. Professor Theodor
Baums: "So kommt ein Aufsichtsrat auf keinen Fall aus der zivil- oder
strafrechtlichen Verantwortung heraus."
Der DGB wollte sich zu dieser, im Fall Mannesmann brisanten
Vorgehensweise nicht äußern. DGB-Bundesvorstand Dietmar Hexel
kündigte an, dass "solchen Vergütungsbeschlüssen nicht mehr
zugestimmt wird". Thomas Klebe, IG-Metall-Gewerkschaftssekretär und
Aufsichtsrat bei DaimlerChrysler, will jetzt sicherstellen, "dass
Aufsichtsräte so rechtzeitig informiert werden, dass sie die
Entscheidungen des Vorstandes noch beeinflussen können."
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Auch Restaurants müssen auszeichnen
Künast: Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit genveränderten Zutaten gilt auch für Gastronomie
(ots) Auch Kantinen, Krankenhäuser, Kindergärten,
Schulen oder Restaurants müssen kenntlich machen, wenn sie
genveränderte Lebensmittel anbieten. Das erklärte
Bundesverbraucherministerin Renate Künast in einem Interview mit dem
Greenpeace Magazin. "Wer mit genveränderten Zutaten kocht, muss das
auf der Speisekarte oder einem Aushang kenntlich machen", sagte
Künast in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Magazins.
Ab 18. April gilt in Europa eine verschärfte Kennzeichnungspflicht
für Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten.
Supermarktkunden können künftig auf dem Etikett lesen, wenn
Gentechnik in Tütensuppen oder Frühstücksmüsli steckt. Ob das auch
für unverpackte Nahrung gilt, die in Kantinen, Restaurants oder
Kindergärten lose über den Tresen gilt, war bisher fraglich.
Wer dagegen gentechnikfreie Lebensmittel anbietet, solle damit in
Zukunft stärker werben können, sagte Künast im GREENPEACE MAGAZIN.
Sie schlägt vor, dass die Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik"
gekennzeichnet werden. Die derzeit noch bestehenden bürokratischen
Hürden für eine solche Werbung will Künast ausräumen.
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Artenschutz: Tödliche Lärm-Attacke verhindert
(WD/ots) - Weltweite Proteste haben in letzter Minute
seismische Tests im Golf von Mexiko verhindert. Mit extrem lauten
Schallwellen hätten Forscher bei Untersuchungen vor Yucatan das Leben
Tausender Wale, Delphine und anderer Meerestiere akut gefährdet.
Schon am kommenden Montag sollten die Extremtests beginnen (NEWSATELIER berichtete darüber am 23.02.04).
Und längst war das Forschungsschiff "Maurice Ewing" unterwegs zum
Untersuchungsgebiet. Vor der Halbinsel Yucatan im Golf von Mexico
planten Wissenschafter, mittels so genannter Luftpulser extrem starke
Schockwellen durchs Wasser zu jagen. Doch die seismischen Tests
hätten vermutlich für Tausende von Delphinen, Walen und eine Unzahl
anderer Meerestiere den qualvollen Tod bedeutet.
Nun haben weltweite Proteste von Umwelt- und
Artenschutzorganisationen in letzter Minute den potenziellen
ökologischen Gau abgewendet. "Die Küstengebiete und Korallenriffe um
Yucatan bilden ein wunderbares, äusserst artenreiches und sensibles
Ökosystem", sagt Sigrid Lüber. Die Präsidentin von ASMS OceanCare,
der Schweizerischen Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger,
kritisiert, dass Forscher dort dennoch "buchstäblich ohne Rücksicht
auf Verluste" einen eigentlichen Lärm-Angriff gestartet hätten.
Um dem Aussterben der Dinosaurier auf die Spur zu kommen, wollten
Wissenschafter der Universitäten Cambridge und Texas mit ihren
seismischen Tests den gigantischen unterseeischen Chicxulub-Krater
erforschen. Zu diesem Zweck hätten sie fast unvorstellbare - für
viele Fische und Meeressäuger tödliche - Lautstärken von bis zu 255
Dezibel erzeugt.
Doch nun hat die Regierung Mexikos der "Maurice
Ewing" untersagt, in mexikanische Hoheitsgewässer einzudringen.
Für Sigrid Lüber ist es "unbegreiflich", dass die Forscher - wie
aus ihrem offiziellen Bewilligungsantrag für die seismischen Tests zu
entnehmen war - offensichtlich den Tod von über 10'000 Walen und
Delphinen, darunter vom Aussterben bedrohte Arten, in Kauf nehmen
würden: "Dies zeigt in erschreckender Weise, dass moralisch-ethische
Prinzipien bei vielen Forschungsprojekten keine Rolle spielen. Bei
allem Respekt vor der Wissenschaft: Hier herrscht gewaltiger
Nachholbedarf."
Umso mehr ist die ASMS-Präsidentin erleichtert über den Entscheid
Mexikos: "Dies zeigt, wie bedeutsam auch das Engagement kleiner
Organisationen sein kann, umso mehr noch, wenn sie sich gemeinsam im
Verbund einsetzen." Dennoch gebe der errungene Erfolg keinerlei
Anlass, die Hände in den Schoss zu legen. "Wale, Delphine und mehr
oder weniger alle Meeresbewohner sind weiterhin einer Vielzahl von
akuten Gefahren ausgesetzt."
Als Bedrohung für das Leben im Meer zählt Sigrid Lüber globale
Lärmangriffe militärischer Sonare und andere Lärmquellen,
Wasserverschmutzung, Überfischung, schrankenloser Schiffsverkehr oder
die Jagd auf Wale und Delphine auf, "um nur einige zu nennen".
Gleichzeitig dankt sie Spendern und Gönnern, welche mit ihrem Geld
das Engagement von Organisationen wie der ASMS OceanCare
ermöglichten. "Auch die Einwohner des Binnenlandes Schweiz
beeinflussen durch ihr Verhalten den Zustand unserer Weltmeere."
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