28.02.2004

Mannesmann-Staatsanwälte decken auf, dass die Gewerkschaften seit den 50er Jahren ihre Mitglieder täuschen

(ots) Die Mitglieder der Gewerkschaften werden seit den 50er Jahren systematisch von den Gewerkschaftsfunktionären getäuscht. Dies meldet das Wirtschaftsmagazin Euro (März-Ausgabe).

Die Staatsanwälte im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess ermittelten, dass für sämtliche mitbestimmten Unternehmen von den Gewerkschaften zwischen "gewerkschaftspolitischer Linie" und "aktienrechtlicher Mitwirkung" unterschieden wird: Intern werden Entscheidungen mitgetragen, die den Mitgliedern gegenüber heftig kritisiert werden. Die Staatsanwälte ermittelten dabei eine streng geregelte Vorgehensweise, die nach Angaben der Beklagten Zwickel, Ladberg, Ackermann und Funk seit den 50erjahren in sämtlichen mitbestimmten Unternehmen ähnlich abläuft: In den Sitzungen der Präsidialausschüsse, die für Vorstandsverträge und -bezüge zuständig sind, legt der Vorsitzende einen Beschlussvorschlag vor, von dem es keine Kopie gibt. Beschlossen und unterschrieben wird nach kurzer Aussprache, bei der die Gewerkschaften bis auf wenige Ausnahmefälle den Vorschlag unterstützen.

Laut der Euro vorliegenden bisher unveröffentlichten Anklageschrift gibt es weder schriftliche Informationen noch Kopien - und beide Seiten sind sich seit den 50er Jahren darin einig, dass strikte Diskretion gewahrt werden muss. Dies ermöglicht den Gewerkschaften aktienrechtlich zuzustimmen und gleichzeitig ihren Mitgliedern gegenüber die hohen Managergehälter zu verurteilen.

Führende Aktienrechtler bezweifeln, dass die Gewerkschaftsvertreter damit ihren Pflichten (§ 111 Aktiengesetz), "die Geschäftsführung zu überwachen", nachkommen. Professor Theodor Baums: "So kommt ein Aufsichtsrat auf keinen Fall aus der zivil- oder strafrechtlichen Verantwortung heraus."

Der DGB wollte sich zu dieser, im Fall Mannesmann brisanten Vorgehensweise nicht äußern. DGB-Bundesvorstand Dietmar Hexel kündigte an, dass "solchen Vergütungsbeschlüssen nicht mehr zugestimmt wird". Thomas Klebe, IG-Metall-Gewerkschaftssekretär und Aufsichtsrat bei DaimlerChrysler, will jetzt sicherstellen, "dass Aufsichtsräte so rechtzeitig informiert werden, dass sie die Entscheidungen des Vorstandes noch beeinflussen können."

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Auch Restaurants müssen auszeichnen
Künast: Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit genveränderten Zutaten gilt auch für Gastronomie

(ots) Auch Kantinen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder Restaurants müssen kenntlich machen, wenn sie genveränderte Lebensmittel anbieten. Das erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast in einem Interview mit dem Greenpeace Magazin. "Wer mit genveränderten Zutaten kocht, muss das auf der Speisekarte oder einem Aushang kenntlich machen", sagte Künast in der aktuellen Ausgabe des Hamburger Magazins.

Ab 18. April gilt in Europa eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten. Supermarktkunden können künftig auf dem Etikett lesen, wenn Gentechnik in Tütensuppen oder Frühstücksmüsli steckt. Ob das auch für unverpackte Nahrung gilt, die in Kantinen, Restaurants oder Kindergärten lose über den Tresen gilt, war bisher fraglich.

Wer dagegen gentechnikfreie Lebensmittel anbietet, solle damit in Zukunft stärker werben können, sagte Künast im GREENPEACE MAGAZIN. Sie schlägt vor, dass die Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden. Die derzeit noch bestehenden bürokratischen Hürden für eine solche Werbung will Künast ausräumen.

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Artenschutz: Tödliche Lärm-Attacke verhindert

(WD/ots) - Weltweite Proteste haben in letzter Minute seismische Tests im Golf von Mexiko verhindert. Mit extrem lauten Schallwellen hätten Forscher bei Untersuchungen vor Yucatan das Leben Tausender Wale, Delphine und anderer Meerestiere akut gefährdet.

Schon am kommenden Montag sollten die Extremtests beginnen (NEWSATELIER berichtete darüber am 23.02.04). Und längst war das Forschungsschiff "Maurice Ewing" unterwegs zum Untersuchungsgebiet. Vor der Halbinsel Yucatan im Golf von Mexico planten Wissenschafter, mittels so genannter Luftpulser extrem starke Schockwellen durchs Wasser zu jagen. Doch die seismischen Tests hätten vermutlich für Tausende von Delphinen, Walen und eine Unzahl anderer Meerestiere den qualvollen Tod bedeutet.
Nun haben weltweite Proteste von Umwelt- und Artenschutzorganisationen in letzter Minute den potenziellen ökologischen Gau abgewendet. "Die Küstengebiete und Korallenriffe um Yucatan bilden ein wunderbares, äusserst artenreiches und sensibles Ökosystem", sagt Sigrid Lüber. Die Präsidentin von ASMS OceanCare, der Schweizerischen Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger, kritisiert, dass Forscher dort dennoch "buchstäblich ohne Rücksicht auf Verluste" einen eigentlichen Lärm-Angriff gestartet hätten. Um dem Aussterben der Dinosaurier auf die Spur zu kommen, wollten Wissenschafter der Universitäten Cambridge und Texas mit ihren seismischen Tests den gigantischen unterseeischen Chicxulub-Krater erforschen. Zu diesem Zweck hätten sie fast unvorstellbare - für viele Fische und Meeressäuger tödliche - Lautstärken von bis zu 255 Dezibel erzeugt.

Doch nun hat die Regierung Mexikos der "Maurice Ewing" untersagt, in mexikanische Hoheitsgewässer einzudringen. Für Sigrid Lüber ist es "unbegreiflich", dass die Forscher - wie aus ihrem offiziellen Bewilligungsantrag für die seismischen Tests zu entnehmen war - offensichtlich den Tod von über 10'000 Walen und Delphinen, darunter vom Aussterben bedrohte Arten, in Kauf nehmen würden: "Dies zeigt in erschreckender Weise, dass moralisch-ethische Prinzipien bei vielen Forschungsprojekten keine Rolle spielen. Bei allem Respekt vor der Wissenschaft: Hier herrscht gewaltiger Nachholbedarf."
Umso mehr ist die ASMS-Präsidentin erleichtert über den Entscheid Mexikos: "Dies zeigt, wie bedeutsam auch das Engagement kleiner Organisationen sein kann, umso mehr noch, wenn sie sich gemeinsam im Verbund einsetzen." Dennoch gebe der errungene Erfolg keinerlei Anlass, die Hände in den Schoss zu legen. "Wale, Delphine und mehr oder weniger alle Meeresbewohner sind weiterhin einer Vielzahl von akuten Gefahren ausgesetzt."

Als Bedrohung für das Leben im Meer zählt Sigrid Lüber globale Lärmangriffe militärischer Sonare und andere Lärmquellen, Wasserverschmutzung, Überfischung, schrankenloser Schiffsverkehr oder die Jagd auf Wale und Delphine auf, "um nur einige zu nennen". Gleichzeitig dankt sie Spendern und Gönnern, welche mit ihrem Geld das Engagement von Organisationen wie der ASMS OceanCare ermöglichten. "Auch die Einwohner des Binnenlandes Schweiz beeinflussen durch ihr Verhalten den Zustand unserer Weltmeere."


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