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08.12.2004
Autohersteller umgehen Kennzeichnungspflicht beim Spritverbrauch
Deutsche Umwelthilfe fordert Unterlassungserklärung von VW, DaimlerChrysler
und BMW
(ots/wd) Wegen "schwerwiegender Verstöße" gegen die seit
dem 1. Oktober 2004 geltende Kennzeichnungspflicht zum
Kraftstoffverbrauch von Pkw geht die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
gegen mehrere Autohersteller vor. Die Unternehmen und ihre Händler
sind nach der
"Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV"
(pdf) vom 28. Mai 2004 verpflichtet, in Ausstellungsräumen und Autohäusern gut
lesbare Hinweise zum Spritverbrauch unter der Windschutzscheibe oder
an den Infoständern neben den Fahrzeugen anzubringen.
Dass dies teils gar nicht, teils nur halbherzig geschieht,
stellten Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe bei stichprobenartigen
Überprüfungen vor allem in den Hauptstadt-Schauräumen von VW,
DaimlerChrysler und BMW (Baureihe Mini) fest. Bei DaimlerChrysler war
nur ein Teil der Fahrzeuge vorschriftsmäßig gekennzeichnet. Ein
ebenfalls vorgeschriebener Aushang, in dem der Spritverbrauch und der
CO2-Ausstoß aller ausgestellten Fahrzeuge verglichen werden muss,
fehlte völlig. Bei VW war die Kennzeichnung der Standard-Modelle zwar
vorhanden, aber auf durchsichtiger Folie auffällig unauffällig
ausgestaltet. Ausgerechnet bei den Spritfressern Touareg und den
Luxus-Modellen der VW-Töchter Bugatti und Bentley fehlte sogar jeder
Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, ebenso im Berliner BMW-Forum
Mini, in dem kein einziger der ausgestellten Kleinwagen
gekennzeichnet war.
In Schreiben an die Konzernchefs der betroffenen Unternehmen
kündigte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an, die Umwelthilfe
werde jeden "bei Ihrem Unternehmen festgestellten Verstoß
unverzüglich zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens
anzeigen". Weil sie sich mit der schlampigen Umsetzung der
Kennzeichnungspflicht außerdem ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile
verschafften, mahnte die DUH die Autohersteller inzwischen förmlich
ab. Im Auftrag der Umwelthilfe verlangte der Berliner Anwalt Remo
Klinger von den Konzernchefs, die Verstöße gegen das
Kennzeichnungsgesetz unverzüglich abzustellen und bis kommenden
Dienstag (14.12.2004) eine entsprechende Unterlassungserklärung zu
unterzeichnen.
Die gesetzliche Kennzeichnungspflicht soll mittelfristig zu einem
insgesamt verringerten Kraftstoffverbrauch und einer Entlastung der
Atmosphäre von Treibhausgasen führen. Die deutschen Autohersteller
hatten die Umsetzung der auslösenden EU Richtlinie aus dem Jahr 1992
zunächst mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums
jahrelang verzögert und dann eine schwache Regelung ohne direkt
vergleichende Verbrauchskennzeichnung durchgesetzt. Vorschläge der
Umweltverbände, Neuwagen in Anlehnung an die erfolgreiche Regelung
für Kühlschränke oder Waschmaschinen mit farbigen Verbrauchsklassen
zu kennzeichnen, wurden nicht realisiert.
Umso wichtiger ist es nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe,
dass jetzt wenigstens die geltende Regelung, die die
Minimal-Anforderung der EU-Richtlinie erfüllt, buchstabengetreu
umgesetzt wird. Andernfalls verpufft die angestrebte
umweltentlastende Wirkung der Verbrauchskennzeichnung völlig.
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