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20.10.2004
Schmerztablette entpuppte sich als Schlafmittel Apothekerkammer warnt vor Medikamenten aus dem Internet
(ots) Die Apothekerkammer Nordrhein warnt aus
aktuellem Anlass vor Arzneimitteln aus dem Internet. Wie die
Standesvertretung der Apotheker an Rhein und Ruhr am Dienstag
(19.10.) mitteilte, kostete die Arzneimittelbestellung über das
Internet einen jungen Mann aus Nordrhein-Westfalen kürzlich fast das
Leben.
Der Patient hatte sich über das Internet Tabletten mit dem
Wirkstoff Ibuprofen gegen seine Kopfschmerzen bestellt. Da die Pillen
zunächst nicht anschlugen, erhöhte er die Dosis. Innerhalb kurzer
Zeit verschlechterte sich sein Gesundheitszustand so dramatisch, dass
seine Angehörigen ihn sofort in ein Krankenhaus im Kreis Viersen
brachten. Die Ärzte diagnostizierten eine Arzneimittelvergiftung. Bei
der Analyse der bestellten Tabletten stellte sich heraus, dass das
vermeintliche Kopfschmerz-Präparat ein hochwirksames und
verschreibungspflichtiges Schlafmittel enthielt. Eine Überdosierung
kann dabei zum Tod führen. Die Tabletten waren aus Thailand
verschickt worden.
"Arzneimittelfälschungen sind in der Bevölkerung derzeit kein
aktuelles Thema, weil wir in Deutschland eine sehr hohe
Arzneimittelsicherheit haben", erklärt Anneliese Menge, Präsidentin
der Apothekerkammer Nordrhein. Doch die Fälschungen nehmen zu: Seit
1996 sind dem Bundeskriminalamt insgesamt 24 Fälle von gefälschten
Arzneimitteln bekannt geworden. Dabei tauchten zum Teil pro Präparat
70.000 gefälschte Packungen auf. Die Dunkelziffer dürfte allerdings
noch wesentlich höher liegen.
Das bisherige Sicherheitssystem in Deutschland betrifft nur den
Weg des Medikaments von der Industrie, über den Großhandel bis hin
zur Apotheke. Außerhalb dieses Vertriebsweges gibt es keine Kontrolle
und so kann eine Arzneimittelbestellung über das Internet für die
Patienten gefährliche Folgen haben. "Durch die Liberalisierung des
Warenverkehrs von Medikamenten entstehen bisher nicht gekannte
Risiken für die Bevölkerung", so die Kammerpräsidentin. "Entscheidend
ist, dass der Vertriebsweg jedes Medikaments lückenlos
nachvollziehbar ist." Hier sei der Gesetzgeber gefordert. Die
Apothekerkammer Nordrhein rät dringend davon ab, Medikamente aus
unbekannten Quellen zu beziehen.
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