12.07.03

Bundesrat zum Filmförderungsgesetz (FFG) / Bundesrat stärkt die Position der Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW)

Wiesbaden (ots) - Der Bundesrat hat am 11. Juli 2003 in seiner Stellungnahme zum neuen Filmförderungsgesetz beschlossen, daß die Prädikate der Länderinstitution Filmbewertungsstelle so gewichtet und berücksichtigt werden sollen wie Festivalauszeichnungen und andere Filmpreise. Damit unterstützt der Bundesrat - anders als die Bundesregierung - die Privilegierung von Filmen, die ein Prädikat der FBW erhalten. Der Beschluß des Bundesrates bezieht sich insbesondere auf die Referenzfilmförderung von Kinofilmen sowie von Kurzfilmen. Das heißt konkret: Die Referenzpunkte sollen aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Filmpreisen und den Prädikaten der Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) ermittelt werden.

Förderungshilfen für Kurz- und nicht programmfüllende Kinderfilme sollen ebenfalls gewährt werden, wenn der Film ein Prädikat der Filmbewertungsstelle erhält.

Die FBW begrüßt die stärkere wirtschaftliche Ausrichtung des FFG, wonach bei programmfüllenden Filmen mindestens 150.000 Referenzpunkte erreicht werden müssen und 50.000 Zuschauer im Kino als untere Grenze für die Förderung gelten sollen. Diese soll bei Dokumentar-, Kinder- und Erstlingsfilmen unter bestimmten Voraussetzungen auf 25.000 Besucher gesenkt werden, womit anerkannt wird, daß diese Filme einer besonderen Förderung bedürfen.

Die Bedeutung der kulturellen Funktion der FBW, die die älteste Filmförderungseinrichtung (seit 1951) in Deutschland ist, wird durch den Beschluß des Bundesrates unterstrichen. Die Gleichstellung der von ihr vergebenen Prädikate mit Festivalerfolgen und Filmpreisen dient dem Ziel, das Kulturgut FILM und insbesondere den "guten" Film auf breiter Basis zu fördern.

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