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18.11.02
Internet-by-Call und Billig-Telefonaten droht Aus  
Gericht kippt Regulierer-Entscheidung  -  Gesetzgeber muss Rechnungs-Verpflichtung 
präzisieren
Düsseldorf (ots) - Mit seiner überraschenden Entscheidung, die Fakturierungs- und Inkassoverpflichtung der Deutschen 
Telekom für Internet-by-Call, Billig-Telefonate über 0190er Rufnummern und für 0180er Service-Dienste aufzuheben, hat 
das Verwaltungsgericht Köln die Branche in helle Aufregung versetzt. Falls die Entscheidung rechtskräftig werde, könnten
 zum Beispiel Anbieter von Internet-by-Call ihre Dienste nicht mehr über die Telekom abrechnen und müssten ihre Angebote
 einstellen. Die von den Kunden intensiv genutzten "By-Call"-Angebote wären dann schlagartig vom Markt. 
  
Service-Provider, die ihre Dienste derzeit über alternative Netzbetreiber laufen lassen, würden wieder zur Telekom 
zurückkehren, weil sie nur über die Telekom-Rechnung an ihr Geld kommen würden. Das Gericht begründet seine 
Entscheidung mit der unzureichenden Formulierung im Gesetz. 
  
Alternativanbieter warnen vor einer Re-Monopolisierung des gesamten Marktes für Mehrwertdienste. Auch die billigen 
Telefonate über 0190er-Rufnummern stünden dann vor dem Aus. Daher müsse der Gesetzgeber so schnell wie möglich 
die bisherige Fakturierungs- und Inkasso-Praxis im Telekommunikationsgesetz präzisieren und absichern. 
  
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) habe angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgericht 
in Revision zu gehen. Dies bedeute aber keine Entwarnung: Die Deutsche Telekom könne vor dem 
Bundesverwaltungs-gericht kurzfristig eine Eilentscheidung erstreiten und von heute auf morgen nur noch normale 
Call-by-Call-Telefonate und Auskunftsdienste mit in ihrer Rechnung aufführen. 
  
Nach einer Entscheidung der RegTP vom 21. Februar 2000 erstreckt sich die Fakturierungs- und Inkassopflicht der 
Deutschen Telekom für ihre Wettbewerber bisher auf alle Telefonate, Mehrwert- und Auskunftsdienste sowie auf 
Internet-by-Call-Dienste. Die Deutsche Telekom hatte gegen den Umfang dieser Verpflichtung vor dem Verwaltungsgericht 
Köln geklagt.
 
  
Rückgang der Baugenehmigungen von Januar bis September 2002
Wiesbaden (DeStatis) - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurde im Zeitraum von Januar bis September 2002 in 
Deutschland der Bau von  203 900 Wohnungen genehmigt. Das waren 9,8 % oder 22 200  Baugenehmigungen weniger 
als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. 
  
Von Januar bis September 2002 wurden in Wohngebäuden 179 600 Neubauwohnungen und 20 000 Wohnungen durch 
Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden (z. B. Ausbau von Dachgeschossen) genehmigt. Deutlich weniger 
Baugenehmigungen gab es für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (- 18,0 %). Ebenfalls geringer war die Zahl der 
Genehmigungen von Neubauwohnungen in Zweifamilienhäusern (- 7,1 %) und in Einfamilienhäusern (- 5,7 %). 
  
Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude ging gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 167,6 Mill. m3 
auf 143,1 Mill. m3 zurück (- 14,6 %). Dieser Rückgang spiegelt sich insbesondere bei den nichtöffentlichen Bauherren (- 
16,1 %) wider; bei den öffentlichen Bauherren wurde das Ergebnis des Vorjahreszeitraums leicht überschritten (+ 0,4 %).
 
  
Verwertungsindustrie will Kunden ohne Rechte  Kommerzialisierung des Wissens
Hannover (c't) - Die Regeln für den Umgang mit "geistigem Eigentum" werden zurzeit neu definiert. Die geplante 
Verschärfung des Urheberrechts und die Ausdehnung des Patentwesens auf Software würden zu einem massiven 
Verlust an frei zugänglichem und nutzbarem Wissen führen.
  
Es geht hier schlicht um die Interessen der Verwerter.Das neue Rechtssystem soll Medien- und Software-Unternehmen 
Monopolrenditen sichern und ihre Geschäftsmodelle vor den unerwünschten Folgen neuer Technologien und den 
Ansprüchen der eigentlichen Urheber abschirmen. Dabei sei besonders die so genannte Public Domain, das frei 
verfügbare Wissen, gefährdet, auf dessen Nährboden die Urheberschaft erst gedeihen könne. Für kleine und mittlere 
Unternehmen würde es damit praktisch unmöglich gemacht, weiterhin Software zu entwickeln. 
  
Zugleich arbeitet die Verwertungsindustrie mit ihrer ganzen Lobby-Macht daran, dem Käufer von urheberrechtlich 
geschützten Produkten bisher selbstverständliche Rechte zu nehmen. Der Gesetzgeber und die Technik sollen es richten: 
In den USA zum Teil bereits verwirklicht, sind auch in Europa entsprechende Gesetzesänderungen auf dem Weg; im 
Bundestag haben die Beratungen zur Novellierung des Urheberrechtes begonnen. Die Industrie verlangt ein radikales 
Verbot der Umgehung von Kopierschutz- und Verschlüsselungstechniken, und sei es nur zu Forschungszwecken. 
  
Die neuen Gesetze würden den Weg ebnen für technische Systeme zum so genannten Digital Rights Management, der 
zweiten Komponente in der Doppelstrategie der Verwertungsindustrie. Solche Systeme könnten beispielsweise 
verhindern, dass sich ein heruntergeladenes Musikstück mehr als dreimal abspielen lässt. Der Kunde erwirbt kein Produkt 
mehr, sondern lediglich begrenzte Nutzungsrechte. Die Industrie verschafft sich die Möglichkeit, ein und dieselbe 
immaterielle Ware immer wieder zu verkaufen. Auch vor dem Bildungswesen werde die Kommerzialisierung des Wissens 
nicht Halt machen.
  
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