18.11.02

Internet-by-Call und Billig-Telefonaten droht Aus
Gericht kippt Regulierer-Entscheidung - Gesetzgeber muss Rechnungs-Verpflichtung präzisieren

Düsseldorf (ots) - Mit seiner überraschenden Entscheidung, die Fakturierungs- und Inkassoverpflichtung der Deutschen Telekom für Internet-by-Call, Billig-Telefonate über 0190er Rufnummern und für 0180er Service-Dienste aufzuheben, hat das Verwaltungsgericht Köln die Branche in helle Aufregung versetzt. Falls die Entscheidung rechtskräftig werde, könnten zum Beispiel Anbieter von Internet-by-Call ihre Dienste nicht mehr über die Telekom abrechnen und müssten ihre Angebote einstellen. Die von den Kunden intensiv genutzten "By-Call"-Angebote wären dann schlagartig vom Markt.

Service-Provider, die ihre Dienste derzeit über alternative Netzbetreiber laufen lassen, würden wieder zur Telekom zurückkehren, weil sie nur über die Telekom-Rechnung an ihr Geld kommen würden. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit der unzureichenden Formulierung im Gesetz.

Alternativanbieter warnen vor einer Re-Monopolisierung des gesamten Marktes für Mehrwertdienste. Auch die billigen Telefonate über 0190er-Rufnummern stünden dann vor dem Aus. Daher müsse der Gesetzgeber so schnell wie möglich die bisherige Fakturierungs- und Inkasso-Praxis im Telekommunikationsgesetz präzisieren und absichern.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) habe angekündigt, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen. Dies bedeute aber keine Entwarnung: Die Deutsche Telekom könne vor dem Bundesverwaltungs-gericht kurzfristig eine Eilentscheidung erstreiten und von heute auf morgen nur noch normale Call-by-Call-Telefonate und Auskunftsdienste mit in ihrer Rechnung aufführen.

Nach einer Entscheidung der RegTP vom 21. Februar 2000 erstreckt sich die Fakturierungs- und Inkassopflicht der Deutschen Telekom für ihre Wettbewerber bisher auf alle Telefonate, Mehrwert- und Auskunftsdienste sowie auf Internet-by-Call-Dienste. Die Deutsche Telekom hatte gegen den Umfang dieser Verpflichtung vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt.


Rückgang der Baugenehmigungen von Januar bis September 2002

Wiesbaden (DeStatis) - Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurde im Zeitraum von Januar bis September 2002 in Deutschland der Bau von 203 900 Wohnungen genehmigt. Das waren 9,8 % oder 22 200 Baugenehmigungen weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Von Januar bis September 2002 wurden in Wohngebäuden 179 600 Neubauwohnungen und 20 000 Wohnungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden (z. B. Ausbau von Dachgeschossen) genehmigt. Deutlich weniger Baugenehmigungen gab es für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (- 18,0 %). Ebenfalls geringer war die Zahl der Genehmigungen von Neubauwohnungen in Zweifamilienhäusern (- 7,1 %) und in Einfamilienhäusern (- 5,7 %).

Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude ging gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 167,6 Mill. m3 auf 143,1 Mill. m3 zurück (- 14,6 %). Dieser Rückgang spiegelt sich insbesondere bei den nichtöffentlichen Bauherren (- 16,1 %) wider; bei den öffentlichen Bauherren wurde das Ergebnis des Vorjahreszeitraums leicht überschritten (+ 0,4 %).


Verwertungsindustrie will Kunden ohne Rechte
Kommerzialisierung des Wissens

Hannover (c't) - Die Regeln für den Umgang mit "geistigem Eigentum" werden zurzeit neu definiert. Die geplante Verschärfung des Urheberrechts und die Ausdehnung des Patentwesens auf Software würden zu einem massiven Verlust an frei zugänglichem und nutzbarem Wissen führen.

Es geht hier schlicht um die Interessen der Verwerter.Das neue Rechtssystem soll Medien- und Software-Unternehmen Monopolrenditen sichern und ihre Geschäftsmodelle vor den unerwünschten Folgen neuer Technologien und den Ansprüchen der eigentlichen Urheber abschirmen. Dabei sei besonders die so genannte Public Domain, das frei verfügbare Wissen, gefährdet, auf dessen Nährboden die Urheberschaft erst gedeihen könne. Für kleine und mittlere Unternehmen würde es damit praktisch unmöglich gemacht, weiterhin Software zu entwickeln.

Zugleich arbeitet die Verwertungsindustrie mit ihrer ganzen Lobby-Macht daran, dem Käufer von urheberrechtlich geschützten Produkten bisher selbstverständliche Rechte zu nehmen. Der Gesetzgeber und die Technik sollen es richten: In den USA zum Teil bereits verwirklicht, sind auch in Europa entsprechende Gesetzesänderungen auf dem Weg; im Bundestag haben die Beratungen zur Novellierung des Urheberrechtes begonnen. Die Industrie verlangt ein radikales Verbot der Umgehung von Kopierschutz- und Verschlüsselungstechniken, und sei es nur zu Forschungszwecken.

Die neuen Gesetze würden den Weg ebnen für technische Systeme zum so genannten Digital Rights Management, der zweiten Komponente in der Doppelstrategie der Verwertungsindustrie. Solche Systeme könnten beispielsweise verhindern, dass sich ein heruntergeladenes Musikstück mehr als dreimal abspielen lässt. Der Kunde erwirbt kein Produkt mehr, sondern lediglich begrenzte Nutzungsrechte. Die Industrie verschafft sich die Möglichkeit, ein und dieselbe immaterielle Ware immer wieder zu verkaufen. Auch vor dem Bildungswesen werde die Kommerzialisierung des Wissens nicht Halt machen.

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