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Beschäftigt im Bundestag
Was kosten die Parlamentarier, was die Fraktionen?
11.05.2003
Um die derzeit 603 Abgeordneten rankt sich ein Personalapparat, der in den letzten 50 Jahren stetig angewachsen ist. Reichten im Jahr 1952 noch 588 Beschäftigte aus, um die 400 Abgeordneten administrativ zu unterstützen, sind es im Jahr 2003 für 603 Abgeordnete 1410 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Ausgaben für die Abgeordneten selbst machen aber den kleinsten Teil der Ausgaben für das Parlament aus. 1950 betrug der Anteil der Entschädigungen am Haushalt des Bundestages noch 30 Prozent, 1980 waren es noch 14 Prozent und heute sind es nur noch 9,5 Prozent. Demzufolge werden mehr als 90 Prozent der Ausgaben für Administration, Pensionen, Sachmittel und Investitionen verwendet. Der Anteil der Personalgausgaben, ohne die Diäten, beträgt hierbei mehr als 50 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet das: von den 566 Millionen Euro Bundestagsausgaben im Jahr 2002 werden allein 291 Millionen für das Personal und zusätzlich 53 Millionen für die Entschädigungen der Abgeordneten aufgewendet.
Mitarbeiter der Abgeordneten
Jeder Abgeordnete kann zur Unterstützung seiner parlamentarischen Aufgaben Mitarbeiter beschäftigen. Die Aufwendungen dafür bekommt er bis zu einem Höchstsatz von 105.228 Euro jährlich erstattet. Da die Zahl der Abgeordneten zu Beginn dieser Legislaturperiode um 10 Prozent von 669 auf 603 gesunken ist, hätte sich auch die Zahl der Abgeordnetenmitarbeiter verringern müssen und eigentlich auch die entsprechenden Aufwendungen. Die Ausgaben sollen laut aktuellem Haushaltsplan allerdings nur um knapp 3 Prozent, also um 2,5 Millionen Euro sinken. Der Einsparbetrag für den Haushalt hätte eigentlich viel größer sein müssen, aber der höchstmögliche Erstattungsbetrag je Abgeordneten wurde im Vergleich zur letzten Legislaturperiode um 7.321 Euro jährlich erhöht. Begründet wird das damit, dass die Verkleinerung des Parlaments eine Vergrößerung der Wahlkreise bewirkt hat, was zwangsläufig einen höheren Personalbedarf bedeute. Zwangsläufig ist das aber keinesfalls. Und ein Beitrag zur Konsolidierung des strapazierten Bundeshaushaltes ist das sicherlich auch nicht. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass die parlamentarische Arbeit für die Abgeordneten aufwändiger geworden sein muss. Während sich seit 1970 die Ausgaben für die Abgeordnetenentschädigung knapp verfünffacht haben, haben sich im gleichen Zeitraum die Ausgaben für die Abgeordnetenmitarbeiter dagegen verzwanzigfacht. Heute betragen die Aufwendungen für Abgeordnetenmitarbeiter fast doppelt soviel wie die Ausgaben für die Abgeordnetenentschädigung, nämlich stolze 89 Millionen Euro.
Fraktionszuschüsse
Die Fraktionszuschüsse gelten haushaltssystematisch zwar nicht als Personalkosten, sollen hier aber trotzdem angesprochen werden. Denn die Verkleinerung des Bundestages und der Wegfall der PDS-Fraktion haben ein Einsparpotenzial freigelegt, das auch tatsächlich genutzt werden soll. Von den eigentlich geplanten Fraktionszuschüssen in Höhe von 62 Millionen Euro für das Jahr 2003 soll es nach der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses jetzt nur noch 58,5 Millionen Euro für die Fraktionen geben.
Dem Wunsch von Herrn Thierse, die Geldleistungen an die Fraktionen in 2003 auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr zu belassen, wird somit nicht entsprochen.
Aufgrund knapper Kassen und der Parlamentsverkleinerung wäre dies für die Öffentlichkeit auch schwer verständlich gewesen. Die Entwicklung der Fraktionszuschüsse scheint damit leicht rückläufig zu sein.
Satte Steigerung der Zuschüsse pro Kopf
Berechnet man einmal die Höhe des Fraktionszuschusses je Abgeordneten, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Waren es im Jahr 1970 noch 11.491 Euro je Abgeordneten, so waren es 2002 schon 92.674 Euro. Und auch im Jahr 2003 ist trotz geringerem Gesamtzuschuss der Fraktionszuschuss je Abgeordneten wiederum gestiegen und zwar auf nunmehr 96.983 Euro. Da zeigt sich wieder: Es ist nicht alles Gold was glänzt.
Unangetastetes Einsparpotenzial
Der Bundestag, seine Verwaltung, die Abgeordneten, deren Mitarbeiter und die Fraktionen sind natürlich wichtige Bestandteile unserer Demokratie.
Trotzdem oder gerade deshalb sollte sich dieses Gremium zu einer sparsamen Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Mittel verpflichtet fühlen. Und nicht wie am Beispiel der Abgeordnetenmitarbeiter und der Fraktionszuschüsse deutlich geworden ist, sich anbietende Einsparpotenziale in Millionenhöhe ungenutzt lassen.
(Quelle: "Der Steuerzahler" 05/2003 - Mit freundlicher Genehmigung des Bundes der Steuerzahler)
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